Förderprogramm für Balkonkraftwerke
Gemäß den Ankündigungen hat der Stadtrat am 25.01.2024 über eine Fortführung des Förderprogramms im Rahmen des Haushalts für 2024 entschieden. Die Richtlinien und Antragsformulare wurden entsprechend auf den neusten Stand gebracht. Bei Fragen stehen Ihnen die Klimaschutzmanager gerne zur Verfügung.
Neuerungen: Mit dem Solarpaket 1 wurden im April weitere Erleichterung für Balkon-PV Anlagen beschlossen. So sind Anlagen bis 800W Leistung und der Betrieb mit Schukosteckdose zulässig. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr vorgeschrieben.